AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Locksystems AG, Oberrieterstrasse 53, 9450 Altstätten
I. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen. Abweichungen müssen schriftlich vereinbart werden. Besondere Bedingungen des Bestellers, die mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten nur, wenn wir uns ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben.
II. Angebote
1. Alle Angebote sind freibleibend. Der Liefervertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware zustande.
2. Beschreibungen des Liefergegenstandes in Prospekten. Preislisten und ähnlichem sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche
Bestätigung unverbindlich. Das gleiche gilt für Zeichnungen, Gewichts-, Mass- und Leistungsbeschreibungen. Muster oder
beschaffungsbedingte Abweichungen im Ausfall der Ware sind berechtigt und gelten als vereinbart.
III. Preise
1. Die Preise verstehen sich netto, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Hersteller, verpackt. Fracht, Porto etc.
werden bei einem Warenwert unter CHF 2‘500.00 zusätzlich zu den tatsächlichen Auslagen verrechnet.
2. Preisvorbehalt: Ändern sich die unseren Preisen zugrunde liegenden Kostenfaktoren, so können Preisanpassungen vorgenommen werden.
(Hausse-Baisse-Klausel)
IV. Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen ab Fakturadatum rein netto zahlbar. Bei
Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu beanspruchen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
2. Voraussetzung für die Annahme und Ausführung eines Auftrages sowie die Einhaltung der Lieferfrist ist die Kreditwürdigkeit des Bestellers. Sollten uns nach Vertragsabschluss von einer Bank oder Auskunftei Mitteilungen zukommen, die begründete Zweifel in dieser Hinsicht gestatten, so sind wir
berechtigt, nachträglich Sicherheitsleistungen zu verlangen oder von unseren Lieferverpflichtungen zurückzutreten, ohne dass der Besteller irgendwelche Ansprüche geltend machen kann. Mangelnde Kreditwürdigkeit gilt auch als gegeben, wenn der Besteller eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht
bezahlt.
V. Lieferung und Lieferfristen
1. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens aber mit
Auslieferung aus unserem Lager geht die Gefahr auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn die Transportkosten zu unseren Lasten gehen.
2. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten.
3. Die Geltendmachung von Transportschäden gegenüber den dafür haftenden Firmen obliegt ausschliesslich dem Besteller.
Wir werden dem Besteller etwaige uns zustehende Ansprüche zur Geltendmachung dieser Schäden abtreten.
4. Die vereinbarte Lieferfrist wird wenn immer möglich eingehalten. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller weder das Recht auf Rücktritt vom Vertrag noch Anspruch auf Ersatz für direkten oder indirekten Verzugsschaden. Vorbehalten bleiben
ausdrücklich zu vereinbarende Fixgeschäfte. Ereignisse höherer Gewalt wie Mobilmachung, Krieg, unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung,
Betriebsstörungen, Streiks sowie Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung entbinden uns ganz oder teilweise von unseren Lieferpflichten.
5. Lieferungen auf Abruf sind ausdrücklich zu vereinbaren. Bei Geschäftsverkauf, Fusionen und dergleichen sind die bestehenden
Verträge vom Rechtsnachfolger des Bestellers zu übernehmen.
VI. Vorarbeiten, Lithographien, Werkzeuge
Von uns geleistete Vorarbeiten wie Skizzen, Entwürfe, Original, Muster usw. werden, sofern keine Bestellung erfolgt, separat in
Rechnung gestellt. Diese Vorarbeiten sind unser Eigentum und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht anderweitig verwendet werden.
Reinzeichnungen, Lithographien, Clichès, Druckzylinder, Stanz-, Spritz- und Spezialwerkzeuge bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum. Ohne anderstlautende Instruktion bleiben sie auch nach vollständiger Bezahlung in unserem Besitz und werden für
Nachbestellungen 5 Jahre aufbewahrt. Erfolgen bis dahin keine weiteren Bestellungen, so verfügen wir darüber nach eigenem Ermessen.
VII. Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung
1. Muster und Probeabzüge sind kostenpflichtig und vom Besteller zu prüfen und zu genehmigen. Erfolgt aufgrund der Muster eine Bestellung, so werden diese Kosten gutgeschrieben. Für nachträglich festgestellte Fehler lehnen wir jede Verantwortung ab.
2. Branchenübliche Abweichungen der Masse, Gewichte, Dicken Farben usw. berechtigen den Besteller nicht zu Beanstandungen; vorbehalten bleiben ausdrücklich vereinbarte Taleranzen und Spezifikationen.
3. Wir haften nur dann für die Eignung des von uns verarbeiteten Materials für die vom Besteller abzufüllende Ware, wenn uns der Besteller über die
Spezifikationen der abzufüllenden Ware umfassend unterrichtet hat und wir keine Vorbehalte gemacht haben.
4. Aufträge, die wir nach Angaben, Skizzen, Mustern oder Zeichnungen des Bestellers ausführen, werden in patent-, marken- oder musterrechtlicher Hinsicht auf das Risiko des Bestellers ausgeführt und geliefert. Für die Beachtung aller diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften ist ausschliesslich der Besteller verantwortlich. Sollten durch solche Lieferungen Patent-, Muster- oder Markenrechte Dritter verletzt werden, so trägt der Besteller jeden daraus erwachsenden Schaden.
5. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Mengen können durch den Besteller nicht beanstandet werden.
6. Der Besteller hat die gelieferte Ware beim Empfang auf Mängel zu prüfen. Die Mängel sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei versteckten Mängeln beträgt die Frist 5 Tage nach Entdeckung. Spätere Beanstandungen bleiben unberücksichtigt.
7. Sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Bestellers verjähren nach Ablauf eines Monates nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, spätestens jedoch 6 Monate nach Auslieferung der Ware.
8. Der Besteller hat uns Gelegenheit zu bieten, die beanstandete Ware zu überprüfen. Hierzu hat er uns auf entsprechendes Verlangen die beanstandete Ware zur Verfügung zu stellen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht nach, entfallen seine Gewährleistungsansprüche.
9. Für rechtzeitig gerügte Mängel haften wir wie folgt:- Bei mangelhafter Ware erfolgt, nach unserer Wahl entweder eine Neulieferung ordnungsgemässer Ware nach Massgabe der Vertragsbestimmungen oder es wird der Minderwert vergütet.- Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind. Gleiches gilt für alle übrigen vertraglichen und ausservertraglichen Schadenersatzansprüche. ln gleichem Mass beschränkt ist auch die Haftung für Erfüllungsgehilfen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das
vorbehaltene Eigentum zur Sicherung sämtlicher Saldoforderungen des Verkäufers.
IX. Datenschutz
Wir dürfen die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag verarbeiten und nutzen sowie zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner (Logistikpartner) oder sonstigen Dritten weitergegeben werden. Die weiteren Datenschutzbestimmungen sind unter folgendem Link abrufbar: (Link Datenschutz)
X. Weitere Bestimmungen
Wir behalten uns ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern und ohne Ankündigung in Kraft zu setzen. Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
1. Erfüllungsort ist CH-9450 Altstätten.
2. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist CH-9000 St. Gallen. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte.
3. Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterstehen schweizerischem Recht.
Stand 17.10.2024